Grafikdesign

Allgemeine geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Grafik Design (AGG)

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Grafikdesign (AGG)

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Designer und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen  Geschäftsbeziehungen,  selbst  wenn  sie  nicht  noch  einmal  ausdrücklich  vereinbart  werden.  Abweichende  Bedingungen  des  Auftraggebers,  die  der  Designer nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Designer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

1  Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Die  Entwürfe  und  Reinzeichnungen  dürfen  ohne  ausdrückliche  Einwilligung  des  Designers  weder  im  Original  noch  bei  der Reproduktion  verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

 

1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber dem Designer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

 

1.3 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck  erforderlichen  Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist,  wird  nur  das  einfache  Nutzungsrecht  übertragen.  Der  Designer  bleibt  in  jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt,  seine  Entwürfe  und  Vervielfältigungen  davon  im  Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

 

1.4 Eine  Weitergabe  der  Nutzungsrechte  an  Dritte  bedarf  der  schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

 

1.5 Der  Designer  ist  bei  einer  Vervielfältigung,  Verbreitung,  Ausstellung und/oder  öffentlichen  Wiedergabe  der  Entwürfe  und  Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist  er  verpflichtet,  dem  Designer  zusätzlich  zu  der  für  die  Designleistung geschuldeten  Vergütung  eine  Vertragsstrafe  in  Höhe  von  100  Prozent  dieser Vergütung  zu  zahlen.  Davon  unberührt  bleibt  das  Recht  des  Designers,  bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

 

1.6 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten des Designers formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches  Register  anmelden,  bedarf  er  dazu  der  vorherigen  schriftlichen  Zustimmung des Designers.

 

2  Vergütung

2.1 Die  Vergütungen  sind  Nettobeträge,  zahlbar  zuzüglich  der  gesetzlichen  Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

 

2.2 Die  Vergütungen  sind  bei  Lieferung  der  Entwürfe  fällig.  Werden  die  Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.

 

2.3 Jede  erneute  Nutzung  der  Entwürfe  und  Reinzeichnungen  bedarf  der  vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers. Dasselbe gilt für Nutzungen,  die  über  den  ursprünglich  vereinbarten  oder  vorgesehenen  Umfang  hinausgehen.  Der  Auftraggeber  hat  für  jede  erneute  oder  zusätzliche  Nutzung,  die  ohne  Zustimmung  des  Designers  erfolgt,  außer  der  für  die  betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

 

3  Fremdleistungen

3.1 Der  Designer  ist  berechtigt,  die  zur  Auftragserfüllung  notwendigen  Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

 

3.2 Soweit  im  Einzelfall  Verträge  über  Fremdleistungen  im  Namen  und  für  Rechnung  des  Designers  abgeschlossen  werden,  ist  der  Auftraggeber  verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen,  die  sich  aus  dem  Vertragsabschluss  ergeben,  insbesondere  von  der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

 

4  Eigentum, Rückgabepflicht

4.1 An  Entwürfen  und  Reinzeichnungen  werden  nur  Nutzungsrechte  eingeräumt,  nicht  jedoch Eigentumsrechte  übertragen.  Die  Originale  sind  dem  Designer  spätestens  drei  Monate  nach  Lieferung  unbeschädigt  zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

4.2 Bei  Beschädigung  oder  Verlust  der  Entwürfe  oder  Reinzeichnungen  hat  der  Auftraggeber  die  Kosten  zu  ersetzen,  die  zur  Wiederherstellung  notwendig sind. Das Recht des Designers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

5  Herausgabe von Daten

5.1 Der  Designer  ist  nicht  verpflichtet,  Datenträger,  Dateien  und  Daten  herauszugeben.  Wünscht  der  Auftraggeber,  dass  der  Designer  ihm  Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

 

5.2 Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.

 

5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

 

5.4 Der  Designer  haftet  nicht  für  Fehler  an  Datenträgern,  Dateien  und  Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

 

6  Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1 Der Auftraggeber legt dem Designer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

 

6.2 Soll der Designer die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und  der  Auftraggeber  darüber  eine  schriftliche  Vereinbarung  ab.  Führt  der Designer  die  Produktionsüberwachung  durch,  entscheidet  er  nach  eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.

 

6.3 Von  allen  vervielfältigten  Arbeiten  überlässt  der  Auftraggeber  dem  Designer zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

 

7  Haftung und Gewährleistung

7.1 Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen  vorsätzlich  oder  grob  fahrlässig  herbeiführen.  Davon  ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des  Vertragszwecks  von  wesentlicher  Bedeutung  ist  (Kardinalpflicht),  sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

 

7.2 Ansprüche  des  Auftraggebers,  die  sich  aus  einer  Pflichtverletzung  des  Designers  oder  seiner  Erfüllungsgehilfen  ergeben,  verjähren  ein  Jahr  nach  dem  gesetzlichen  Verjährungsbeginn.

Davon  ausgenommen  sind  Schadensersatzansprüche,  die  auf  einer  vorsätzlichen  oder  grob  fahrlässigen  Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,  auch  soweit  sie  auf  einer  leicht  fahrlässigen  Pflichtverletzung  des  Designers  oder  seiner  Erfüllungsgehilfen  beruhen;  für  diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

7.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung

 des Auftraggebers.

 

7.4 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen  übernimmt  der  Auftraggeber  die  Verantwortung  für  die  Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Designers insoweit entfällt.

 

7.5 Der  Designer  haftet  nicht  für  die  urheber-,  geschmacksmuster-  oder  markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen  Designarbeiten,  die  er  dem  Auftraggeber  zur  Nutzung  überlässt.  Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

 

7.6 In  keinem  Fall  haftet  der  Designer für  die  rechtliche,  insbesondere  wettbewerbs-  und  markenrechtliche  Zulässigkeit  der  vorgesehenen  Nutzung.  Allerdings  ist  er  verpflichtet,  den  Auftraggeber  auf  eventuelle  rechtliche  Risiken  hinzuweisen,  sofern  sie  ihm  bei  der  Durchführung  des  Auftrags  bekannt werden.

 

7.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von dem Designer erbrachte Werkleistung  nach  deren  Erhalt  innerhalb  einer  angemessenen  Frist  zu  untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Designer zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen  Mängeln  muss  schriftlich  innerhalb  von  zwei  Wochen  nach

Ablieferung  des  Werkes,  die  Rüge  nicht  offensichtlicher  Mängel  innerhalb  einer  Frist  von  zwei  Wochen  nach  dem  Erkennen  des  Mangels  erfolgen.  Zur  Wahrung  der  Rügefrist  genügt  die  rechtzeitige  Absendung  der  Rüge.  Bei  Verletzung  der  Untersuchungs-  und  Rügepflicht  gilt  die  Werkleistung  des

Designers in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

 

8  Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Im  Rahmen  des  Auftrags  besteht  für  den  Designer  Gestaltungsfreiheit.  Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

 

8.2 Verzögert  sich  die  Durchführung  des  Auftrags  aus  Gründen,  die  der  Auftraggeber  zu  vertreten  hat,  so  kann  der  Designer  eine  angemessene  Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht des Designers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen  Vorlagen  berechtigt  ist  und  dass  diese  Vorlagen  von  Rechten  Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter  frei.  Die  Freistellungsverpflichtung  entfällt,  sofern  der  Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

 

9  Schlussbestimmungen

9.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der  Bundesrepublik  Deutschland  hat,  er  seinen  Sitz  oder  gewöhnlichen  Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Wohnsitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.

 

9.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

 

 

 

 

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Katja B. Cloud | Diplom Designerin

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